Selbständig
Nach 25 Jahren bin ich ausgesteigen und kein Arbeitnehmer mehr. Und das ist auch gut so.
Nummehr ist es ganz offiziell mit Stempel beglaubigt: Von heute an bin ich selbständig. Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft werden mich in den nächsten Tagen herzlichst willkommen heißen.
Vor einiger Zeit war das noch unklar: Bin ich als Webentwickler nun Selbständiger oder Freiberufler. Wer zu den Freien zählt, ist bei klassischen Berufen ziemlich präszise im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz definiert. „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.” ‚Freiberufler’ sind demnach zum Beispiel Architekten, Rechtsanwälte, Maler, Schauspieler, Journalisten und – man staune – Fahrlehrer, die, wie der Gesetzgeber ihnen zubilligt, ebenfalls eine Dienstleistung höherer Art erbringen, eine besondere berufliche Qualifikation und/oder schöpferische Begabung vorweisen können.
Nein, ich habe nichts gegen Fahrlehrer. Nur etwas gegen aberwitzige Gesetze. Denn die und die Rechtssprechung stiften heillose Verwirrung, wenn es sich um Berufe jenseits der so genannten Katalogberufe handelt – und das dürften inzwischen die Mehrzahl sein. So sind Designer eigentlich klassische Freiberufler, gestalten sie aber Websiten, kann es ihnen passieren, dass sie vom Finanzbeamten erklärt bekommen, lediglich den Stand der Technik und ein paar Vorgaben des Kunden umzusetzen, mithin nur ein besserer Handwerker zu sein – und damit kein Freiberufler.
Ein abgeschlossenes Studium wiederum wird von Programmierern erwartet, bei ihnen zählt nicht die schöpferische Begabung. Dumm für Steve Jobs und Bill Gates: als Studienabbrecher wären sie in Deutschland keine Freiberufler geworden.
Es sei denn, sie hätten Fahrschulen eröffnet.